Das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau verurteilte die FCA Italy S.p.A. (Fiat Chrysler Automobiles) zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 42.964,- und Rücknahme eines Fiat Ducato Wohnmobils (Urt. v. 14.04.2022, Az. 4 O 315/21). Basisfahrzeug war ein Fiat Ducato mit einem Motor Fi1 der EU-Abgasnorm 6. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von € 50.199 am 19.06.2018 mit einem Kilometerstand von 0 km gekauft.
Das LG sieht einen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB als gegeben an. In der verbauten Vorrichtung – der Zeitschaltuhr – ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu sehen.
Zeitschaltuhr nicht gesetzeskonform
Die Motorsteuerungssoftware von der Robert Bosch GmbH wurde dergestalt entworfen, dass nach ca. 22 Minuten die Abgasrückführungsrate auf nahezu Null zurückgefahren wird und die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators deaktiviert wird. Dadurch ist ein Konstruktionsteil enthalten, dass einen Parameter – die Zeit – ermittelt, um das Emissionskotrollsystem hinsichtlich der Abgasrückführung zu verändern. Die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems wird dadurch auch im realen Fahrbetrieb verringert. Eine Fahrt, insbesondere mit einem Wohnmobil dauert in der Regel mehr als 22 Minuten.
Die verbaute Zeitschaltuhr kann nicht gesetzeskonform sein, da es ja nicht gewollt sein kann die Abgase lediglich für nur ca. 22 Minuten zu reinigen. Dadurch, dass die Abgasreinigung exakt nach Ablauf des Prüfstandes endet, drängt sich die Ansicht auf, dass die Zeitschaltuhr nur dazu dient die gesetzlichen Vorschriften zu den Abgasgrenzwerten zu umgehen.
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