Widerruf Lebensversicherung Prüfung
Der Widerruf einer Lebensversicherung muss nicht unbedingt mit einem Zeitlimit verbunden sein
Widerruf Lebensversicherung Prüfung – Die meisten Verbraucher haben inzwischen im Hinterkopf, einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen zu können.
Das gilt auch für den Abschluss einer Lebensversicherung.
Für die diesbezügliche Prüfung der Verträge nehmen sich jedoch nur die wenigsten Menschen Zeit.
Mitunter entpuppt sich gerade diese Zeitersparnis als ein Fehler.
Die Verträge von Lebensversicherungen haben schon in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, nicht unbedingt in Einklang mit den in Deutschland geltenden Verbraucherrechten zu stehen.
Das bedeutet, dass unklare Formulierungen mitunter dazu führen können, dass die Widerrufsfrist der Verträge nie rechtskräftig begonnen hat.
Auf dieser Basis ist es möglich, auch Jahre später das Widerrufsrecht geltend zu machen.
Es können auch Verträge nach dem Jahr 2007 betroffen sein
Der bisher bekannte Zeitraum, in dem bekannt war, dass in der Versicherungsbranche Verträge mit nicht ausreichenden Formulierungen zum Widerruf verwendet wurden, erstreckt sich auf die Jahre von 1994 bis 2007.
Im Umkehrschluss ist nicht vollkommen auszuschließen, dass danach abgeschlossenen Lebensversicherungen die zuvor kritisierten Punkte verbessert haben. Aktuell ist nur klar, dass für frühere oder spätere Zeitpunkte noch keine Urteile vorhanden sind.
Der Europäische Gerichtshof hat jedoch erst im September letzten Jahres ein Urteil gefällt, welches private Kreditverträge als oftmals unwirksam in Bezug auf die Widerrufsklauseln abgeurteilt hat.
Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch das Thema Lebensversicherungen nochmals vor einem Gericht stattfindet.
Verbraucher sollten sich nicht mit dem Rückkaufswert abspeisen lassen
Ist ein gültiger Rechtsanspruch vorhanden, entspricht die Antwort der Versicherungsgesellschaften nicht unbedingt den zuvor vorhandenen Erwartungen. Das betrifft insbesondere Antworten, die als Angebot lediglich den Rückkaufswert anbieten.
Auf diese Angebote sollten sich die betroffenen Versicherungsnehmer nicht einlassen. Als Verbraucher besteht bei einem Widerruf das Recht, alle gezahlten Beiträge und Gebühren zurückerstattet zu bekommen.
Da der Fehler auf der Seite der Versicherungsgesellschaften liegt, ist es nicht im eigenen Interesse sich mit einem niedrigeren Angebot zufriedenzugeben.
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