Der Widerruf kann sich bei einem Verkauf der Kfz-Finanzierung anbieten
Widerruf Kfz-Finanzierung – Nur den wenigsten Kreditnehmern ist bei Abschluss einer Kfz-Finanzierung bekannt, dass der Gläubiger unter Umständen das Recht hat, den Kreditvertrag zu verkaufen.
Diese Maßnahmen sind in den vergangenen Jahren auch von deutschen Kreditinstituten getroffen worden.
Betroffen sind Immobilienfinanzierungen ebenso wie Privatkredite, die zum Beispiel zur Anschaffung eines neuen Fahrzeugs dienen.
Autobanken von Herstellern wie VW ergreifen diesen Schritt in der Regel nicht.
Andere Kreditgeber wie Sparkassen sind dagegen weniger zögerlich sich von Krediten zu trennen.
Erworben werden können diese Forderungen von anderen Kreditinstituten, Finanzinvestoren oder Inkassounternehmen.
Erhalten Sie einen Brief, indem sich Ihnen ein neuer Gläubiger vorstellt, müssen Sie diesen Schritt nicht unbedingt akzeptieren.
Eine fehlerhaft formulierte Widerrufsbelehrung kann einen Ausweg aus dieser für viele Kreditnehmer überraschenden Situation bieten.
Der neue Gläubiger darf die fehlerhaften Formulierungen nicht ignorieren
Steigt ein Käufer von Kreditverträgen als neuer Gläubiger in ein bestehendes Vertragsverhältnis ein, ergeben sich daraus nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zu diesem Pflichten kann es auch gehören, den Vertrag nach einem Widerruf für nichtig erklären zu müssen.
Entspricht der Vertragstext nicht den gängigen Rechtsvorgaben, besitzt der neue Gläubiger kaum eine rechtliche Handhabe, um sich diesem Schritt entgegenzusetzen.
Wie Gerichte in Deutschland durch rechtskräftige Urteile belegt haben, ist eine ungenaue Formulierung der Widerrufsbelehrung Grund genug, um den Widerruf auch nach Monaten und Jahren noch in Anspruch nehmen zu können.
Haben Sie die Möglichkeit, die Kaufsumme nach der Rückerstattung der gezahlten Kreditraten auf andere Weise aufzubringen, können Sie sich auf diese Weise gegen den Verkauf der von Ihnen abgeschlossenen Kfz-Finanzierung zur Wehr setzen.
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