Der Europäische Gerichtshof stärkt die Verbraucherrechte von Versicherungskunden
Verbraucherrechte von Versicherungskunden – Lebensversicherungen sorgen nicht nur aufgrund von niedrigen Zinsen für Ärger bei den Versicherungsnehmern.
Seit dem Jahr 1994 wurden in Verträgen innerhalb der kompletten Branche fehlerhafte Formulierungen zum Widerruf gefunden.
Dieses Thema hat es im Jahr 2019 in Form einer Klage sogar bis an den Europäischen Gerichtshof geschafft.
Dieses Rechtsorgan ist in die Europäische Union eingebettet und somit für die insgesamt 27 EU-Mitgliedsländer von hoher Bedeutung.
Aus dem im Dezember 2019 ergehenden Urteil geht deutlich hervor, dass die Versicherer in ihren Verträgen zum Abschluss einer Lebensversicherung nicht deutlich genug über Anfang und Ende der Widerrufsfrist sowie dessen Konsequenzen informiert haben.
Diese Entscheidung bestärkt die Rechte der Verbraucher und insbesondere der Versicherungsnehmer auf europäischer Ebene.
Das Urteil sichert den Versicherten ein ewiges Rücktrittsrecht zu
Ein Punkt, der in Bezug auf das Urteil des EuGH für Aufsehen gesorgt hat, ist das Konzept des ewigen Rücktrittsrechts.
Der Auffassung der Richter entspricht es, dass der Widerruf quasi unbegrenzt in Anspruch genommen werden kann, da die nicht exakten Formulieren das Ende der Widerrufsfrist von vorneherein offenlassen würden. Erfahren die Versicherungsnehmer von den nicht gültigen Widerrufsbelehrungen, beginnt somit kein unsichtbarer Countdown, in welchem die eigenen Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Die Richter gehen sogar noch einen Schritt weiter und sichern das Rücktrittsrecht vom Vertrag auch europäischen Versicherungsnehmern zu, welche die Verträge bereits gekündigt haben.
Das EuGH erwähnt im Urteil auch die nationalen Gerichte
In Bezug auf den Europäischen Gerichtshof ergibt sich immer die Frage, inwiefern ein europäisches Urteil auch auf nationaler Ebene Berechtigung hat. Auf Basis des Urteils aus dem Jahr 2019 hat der EuGH auch nationale Gerichte dazu aufgerufen, keine Urteile zu erlassen, die Verbraucher benachteiligen würden. Mit dieser Entscheidung soll somit eine Basis geschaffen werden.
Versicherer haben somit keine Chance mehr, die Kunden bei fehlerhaften Verträgen mit dem oftmals deutlich geringerem Rückkaufswert abzuspeisen. Möchten Sie wissen, ob auch die von Ihnen abgeschlossene Lebensversicherung ein ewiges Rücktrittsrecht aufweist, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei für Verbraucherrecht wenden.
Dort erhalten Sie eine fachliche Einschätzung und kommen dem erfolgreichen Widerruf einen entscheidenden Schritt näher.
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