100 Millionen Verträge auf dem Prüfstand +++ Aktuell 22.700 Fälle bearbeitet +++ Mehr als 100 Anwälte im Einsatz +++ Innerhalb 24 Stunden startet die Bearbeitung +++ Garantiert kostenfreie Prüfung +++ Einfach und verbraucherfreundlich – ohne aufwendigen Schriftverkehr
Köln / Düsseldorf, 08.August 2022.
Wer hat es nicht schon am eigenen Leib erlebt? Der Geschädigte weiß, das Recht ist auf seiner Seite. Aber er scheut den Aufwand und die Kosten, um sein Recht einzuklagen. Wahrlich keine Einzelfälle, ganz im Gegenteil: Im Zeitraum von 1994 bis 2007 sind allein über 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge abgeschlossen worden, bei denen oft die Belehrungen falsch waren oder notwendige Vertragsunterlagen fehlten. Hier haben die Kunden rund 400 Milliarden Euro Beiträge eingezahlt. Ist ein Widerspruch erfolgreich, muss der Versicherer abzüglich der Beiträge für den „genossenen Versicherungsschutz“ alle Einzahlungen inklusive der hohen Abschluss- und Verwaltungskosten komplett erstatten. Dazu gehören auch die Zinsen, die sie mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet haben. Das ist meist weit mehr als Kunden nach einer Kündigung zurückerhalten. (Quelle Stiftung Warentest, https://bit.ly/3BGzDJ4)
Auch für den sehr großen Bereich des sogenannten „Dieselskandals“ hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aktuell entschieden, dass allein der Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch für die Käufer manipulierter Autos zu begründen und damit eine Entschädigung millionenfach betroffener Fahrzeughalter einzuklagen.
Das Verbraucherportal www.verbraucherrecht24.de bietet dazu für alle Anfragen und daraus resultierenden Fälle kostenfrei und einfach Hilfe. Dies gilt für die Bereiche Dieselskandal-Entschädigungen bei PKW und Wohnmobilen, Widerrufverfahren bei Kfz-, Immobilien-Finanzierungen und Lebensversicherungen sowie jetzt neu bei unrechtmäßigen Verlusten bei Online-Casinos und Wettbüros. In allen Bereichen leistet das Verbraucherportal unbürokratisch Beistand, sein Recht und damit den Streitwert erfolgreich einzuklagen.
Automation bietet juristische Unterstützung in großem Maße
Das 2021 gegründete Rechtsportal mit Firmensitz in Düsseldorf bedient sich dabei für die einzelnen Rechtsfelder bei spezialisierten Fach-Kanzleien mit aktuell über 100 Anwälten aus ganz Deutschland, die als hartnäckiger „verlängerter Arm“ der Geschädigten agieren.
Nach Prüfung des Falles auf sinnvollen anwaltlichen Beistand und ab einem Streitwert von 5.000 Euro wird der Rechtsanspruch des Verbrauchers definitiv eingeklagt. Damit dies in größerem Maße funktioniert, baut Verbraucherrecht24.de als neutrales LegalTech-Unternehmen auf eine aufwendige, KI-gestützte Software, die viele sich wiederholende Rechtsfälle, wie zum Beispiel bei den Abgasskandalen, automatisiert bearbeiten kann.
Im Rechtsstreit ist der Kläger immer ein Gewinner – ohne Risiko und Kosten
Auf die Frage, wie sich die Online-Rechtsberatung finanziert, antwortet Ulf Grambusch, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht bei Verbraucherrecht24.de: „Wird ein Fall übernommen, erhält der Kläger innerhalb von 24 Stunden eine Zusage. Sollte er eine Rechtsschutzversicherung haben, sind die Anwalts- und Gerichtskosten sowieso zumeist abgedeckt.
Fakt ist, dass dem Kläger vorbehaltlich einer Selbstbeteiligung bei seiner Rechtsschutzversicherung keine Anwalts- oder Prozesskosten entstehen und er bei Prozessgewinn oft eine beträchtliche Erstattung des Streitwerts erhält, zum Beispiel bei Lebensversicherungen oder Casino- und Wettbüro-Klagen.“ Oft geht es hier um mehr als 25.000 Euro je Fall.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, übernehmen sogenannte ‚Prozessfinanzierer‘ die Kosten des Verfahrens. Geht der Kläger dann im weiteren Verlauf als Sieger aus dem Verfahren, erhält der ‚Prozessfinanzierer‘, eine Provision auf den ausgezahlten Streit- oder Mehrwert. Dieser variiert je nach Klagebereich.
„Für den Kläger ist es zudem ohne großen Schriftverkehr sehr einfach sein Recht einzuklagen. Mit einer Vollmacht überträgt er zum Beispiel die sogenannte Auskunftspflicht an die Verbraucherrecht-Experten, die damit die notwendigen Unterlagen, beispielsweise bei einer Lebensversicherung oder eines Kreditvertrages, mit Nachdruck bei den Unternehmen einfordern können,“ ergänzt Grambusch.
Prominenter Ermittler Michael Naseband erklärt
Wie einfach jeder Betroffene in den einzelnen Bereichen sein Recht einfordern kann, erklärt ab jetzt auch das neue Verbraucherrecht24.de-Testimonial Michael Naseband, bekannter Protagonist der seit Jahren erfolgreichen Sat.1 TV-Doku K11 – Kommissare im Einsatz. In sechs Video-Clips beschreibt der ehemalige Polizeiermittler wie unkompliziert es ist, seinen Rechtsanspruch einzuklagen. „Man muss nur die richtige Spürnase haben“, so Naseband – und er weiß aus langjähriger Erfahrung, wovon er spricht.
Weitere Infos unter: www.verbraucherrecht24.de