Oberlandesgericht Braunschweig spricht ein wichtiges Urteil gegen illegale Onlinecasinos
Urteil gegen illegale Onlinecasinos – In Deutschland hat auch das Glücksspiel eine lange Tradition.
Jedoch achtet hier auch der Staat sehr genau darauf, welche Angebote als legal und illegal zu betrachten sind.
Seit einiger Zeit gehen auch Spieler, die bei illegalen Onlinecasinos Spielbeträge verloren haben, dazu über, dieses Geld zurückzufordern.
Wie diese Verfahren ausgehen, lässt sich jetzt anhand eines Falls am Oberlandesgericht Braunschweig beurteilen.
Der dortige Kläger wollte einen Verlust von 41.000 Euro von einem Onlinecasino geltend machen, dessen Lizenz aus Malta und somit dem Ausland stammt.
Die Richter folgten der Argumentation des Klägers und hatten zuvor schon Prozesskostenhilfe gewährt, um es dem Kläger zu erlauben, mit dem Prozess gegen das Onlinecasino in die nächste Instanz fortfahren zu können.
Die veränderte rechtliche Situation hat keine Auswirkungen auf das Urteil
Nachdem Schleswig-Holstein schon seit dem Jahr 2011 Lizenzen an Onlinecasinos verteilt hat, zogen ab Juli 2021 auch die übrigen Bundesländer nach. Das bedeutet jedoch nicht, dass die veränderte Rechtslage einen entscheidenden Einfluss auf die Urteilsfindung der Richter in Braunschweig genommen hat.
Deren Aufgabe lag nicht darin, die aktuelle Situation zu beurteilen, sondern vielmehr den Zeitpunkt zu betrachten, an denen der Kläger Einzahlungen getätigt und Verluste erzielt hat.
Das Urteil reflektiert die damals geltende Gesetzgebung, sodass ein Urteil zugunsten der Verbraucher nicht unerwartet gesprochen wurde.
Mit jedem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt – Urteil gegen illegale Onlinecasinos
Zahlreiche Onlinecasinos haben in Deutschland teilweise über Jahre aggressiv im Fernsehen und über das Internet um deutsche Kunden geworben. Hinweise, wie die Beschränkung auf Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein waren oft so gut in die Werbung eingebettet, dass es leicht war diese Warnhinweise zu übersehen.
Nicht zu übersehen war für die Richter am Oberlandesgericht Braunschweig dagegen die Tatsache, dass es dennoch in der Verantwortung der Betreiber des Glücksspiels gelegen hat, Einzahlungen nicht berechtigter Kunden zu vermeiden. Gehören Sie zu diesen Kunden, sollten Sie die finanziellen Verluste nicht als Lehrgeld abschreiben.
Handelt es sich um vier- oder fünfstellige Beträge, finden Sie auf lange Sicht sicher einen besseren Verwendungszweck für dieses Geld.
Unsere Kanzlei für Verbraucherrecht prüft für Sie daher gerne kostenfrei, welche Optionen sich in Ihrem speziellen Fall anbieten würden.
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