Eltern sollten auch die Beitragserhöhungen minderjähriger Kinder überprüfen
PKV Beitragserhöhungen minderjähriger Kinder – In der privaten Krankenversicherung muss jede Person eine eigene Police abschließen.
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung ist somit keine klassische Familienversicherung vorhanden.
Eltern, welche die Beitragserhöhungen der eigenen Policen anzweifeln, haben diesen Einspruch nicht automatisch auch für die Kinder eingelegt.
Das bedeutet, dass gesonderte Schreiben aufgesetzt werden müssen, in denen auch im Namen der Kinder der Begründung, die der Beitragserhöhung zugrunde liegt, widersprochen wird.
Dieses Vorgehen ist zwar zeitaufwändig, aber dennoch der einzige Weg, um eine mögliche Rückforderung für alle Familienmitglieder auf den Weg zu bringen.
Sorgerechtsberechtigte sind auch die gesetzlichen Stellvertreter
Minderjährige Kinder sind je nach Alter nur sehr eingeschränkt geschäftsfähig. Das hat jedoch nicht zur Folge, dass die privaten Versicherer jedes Jahr die Beiträge für Kinder erhöhen können, ohne dass hierfür eine rechtliche Handhabe vorhanden wäre.
Im Rechtssystem obliegt es den Sorgerechtsberechtigten in diesen Fragen für das Kind zu entscheiden.
Meist handelt es sich hierbei um die Eltern, jedoch kann diese Aufgabe auch von Großeltern, Verwandten oder Adoptiveltern übernommen werden.
Im Namen des Kindes ein Schreiben aufzusetzen, ist somit legitim.
Die Versicherer müssen darauf reagieren und können nicht verlangen, dass ein minderjähriges Kind sich dazu äußert, warum die Beitragserhöhung nicht anerkannt wird.
Im Zweifelsfall lohnt es sich einen Rechtsbeistand einzuschalten – PKV Beitragserhöhungen minderjähriger Kinder
Versicherungsgesellschaften, die private Krankenversicherungen anbieten, denken natürlich auch profitorientiert.
Aus diesem Grund zeigen sich nur die wenigsten Versicherer durch einen Einspruch einsichtig und verzichten auf die Erhöhung. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich nicht auf Gespräche einzulassen, die über Wochen und Monate nur ins Nichts führen.
Einen Anwalt oder Kanzlei für Verbraucherrecht einzuschalten, bringt den Vorteil mit sich, dass alle Gespräche und Briefwechsel auf einer professionellen Ebene geführt werden. Negative Konsequenzen, wie die Kündigung der Versicherung für die Kinder, sind somit nicht zu befürchten.
Mit einem Rechtsbeistand sinkt zudem der eigene Aufwand, während sich die Chance auf ein positives Ergebnis zeitgleich erhöht.
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