Kfz-Finanzierungen: Diese Urteile können Ihnen bares Geld sparen!
Kfz-Finanzierungen – Der 9. September 2021 gehört zu den Tagen, welche für Menschen, die eine Kfz-Finanzierung abgeschlossen haben, auch nachträglich noch von großer Bedeutung sein kann.
Diese Relevanz ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von diesem Tag.
In dem Urteil kommen die Richter zu der Auffassung, dass es auch nach Jahren noch rechtens sein kann, die Rückabwicklung einer abgeschlossenen Kfz-Finanzierung zu fordern.
Der Grund für diese richterliche Entscheidung liegt im Kleingedruckten der Verträge begründet.
In den Verträgen sind die Rechte und Verpflichtungen, die mit der Unterschrift einhergehen, mitunter nicht eindeutig genug gekennzeichnet.
Dieses Versäumnis der Banken und der dortigen Rechtsabteilung darf nicht zum Nachteil der Kreditnehmer ausfallen.
Welche Relevanz haben europäische Urteile für deutsche Verbraucher?
Die Frage, ob sich deutsche Verbraucher auf ein Urteil auf europäischer Ebene stützen können, kommt des Öfteren auf. Grundsätzlich schließt dieses Urteil nicht alle Länder, die rein geografisch zu Europa gehören, mit ein. Die Europäische Gerichtshof ist eine Institution der Europäischen Union.
In den vergangenen Jahrzehnten hat das EU-Parlament nicht nur an einer einheitlichen Währung und Wirtschaftsunion gearbeitet, sondern auch die Verbraucherrechte auf eine einheitliche Basis gebracht.
Fällt der Europäische Gerichtshof ein Urteil, welches sich direkt auf Verbraucherrechte bezieht, haben somit auch deutsche Kreditnehmer einer Kfz-Finanzierung die Möglichkeit, dieses Urteil als Grundlage zur Einforderung der eigenen Rechte zu nutzen.
Banken setzen mitunter nur auf eine eingeschränkte Transparenz
Den meisten Banken, die Finanzierungen für Fahrzeuge anbieten oder nur zu diesem Zweck gegründet wurden, sind die in Luxemburg ergangenen Urteile natürlich ein Begriff. Möchten die Kreditnehmer von diesen Rechten Gebrauch machen, setzt bei einigen Banken eine akute Vergesslichkeit ein.
Je besser die Urteile und deren Auswirkungen bekannt sind, umso unwahrscheinlicher ist es, sich von nicht zufriedenstellenden Antworten entmutigen zu lassen.
Das Recht auf der eigenen Seite zu wissen, bringt auch das notwendige Selbstbewusstsein mit sich, um keine Angebote zu akzeptieren, die eindeutig zum eigenen Nachteil ausfallen.
Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren lassen unter Telefon ☎️ 0211-8680 8699
Oder senden Sie uns eine eMail an Kontakt Verbraucherrecht24
Wir bleiben am Ball für Sie. Verbraucherrecht24.