Verlorene Verträge müssen dem Widerruf der Kfz-Finanzierung nicht im Weg stehen
Kfz-Finanzierung Widerruf – Täglich bringen immer neue Menschen in Erfahrung, dass die Widerrufsbelehrungen in Verträgen über Jahre hinweg nicht den gesetzlichen Standards entsprochen haben.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass diese Formulierungen auch in den Verträgen von Kfz-Finanzierungen zu finden sind.
Der daraufhin für mindestens drei Jahre geltende Widerruf des Vertrags gilt somit auch für Kfz-Finanzierungen, die schon über viele Jahre zurückliegen.
In diesem Zeitraum können sich zahlreiche Ereignisse einstellen, die dafür sorgen können, dass sich die originalen Verträge nicht mehr im Besitz des Kreditnehmers befinden.
Brände oder auch Überschwemmungen in der Wohnung sind nur zwei dieser Ereignisse.
Dennoch muss dies nicht bedeuten, dass damit auch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen unwiederbringlich verloren ist.
Ein Rechtsbeistand hebt die Gespräche auf ein anderes Niveau
Weigert sich ein Kreditgeber, wie eine Autobank, eine Kopie auszustellen oder dem Kreditnehmer auf andere Weise Einsicht in die Verträge zu gewähren, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Mithilfe eines Rechtsbeistands gelingt es schneller Licht ins Dunkel zu bringen.
Wer bereits in Gesprächen mit der Bank erwähnt hat, den Vertrag widerrufen zu möchten, kann dadurch unwissentlich die Kreditgeber vorgewarnt haben.
Nicht alle Geldgeber erweisen sich in diesem Punkt als faire Vertragspartner und sehen den Formfehler von alleine ein. Mithilfe eines Anwalts ist es dagegen einfacher, seine Ansprüche durchzusetzen.
Erfahrene Kanzleien lassen sich in der Argumentation nicht beirren – Kfz-Finanzierung Widerruf
Nicht jeder Anwalt ist automatisch auch ein Experte in Vertragsrecht. Aus diesem Grund ist es hilfreich nach Anwälten oder besser noch Kanzleien mit mehreren Experten Ausschau zu halten. Sind bereits Erfahrungen zum nachträglichen Widerruf einer Kfz-Finanzierung vorhanden, steigen die Chance diese Angelegenheit schneller beilegen zu können.
Die Anwälte der Gegenseite kennen die aktuellen Urteile sehr genau und sich bei Experten mit dem gleichen Fachwissen weniger schnell gewillt, die Verhandlungen und Schlichtungsversuche in die Länge zu ziehen.
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