Der Verlust der Geschäftsfähigkeit stoppt nicht den Widerruf einer Kfz-Finanzierung
Kfz-Finanzierung bei Verlust der Geschäftsfähigkeit – In Deutschland finden jährlich hunderte Verfahren statt, um festzustellen, ob eine Person noch geschäftsfähig ist oder nicht.
Für gewöhnlich handelt es sich hierbei um ältere Personen, die an Demenz oder schweren Krankheiten leiden, welches die geistigen Fähigkeiten einschränken.
Nach Unfällen oder auch für Personen, die im Koma liegen, kann es schon in jungen Jahren erforderlich sein, einen rechtlichen Vormund zu bestellen.
Dieser Vormund kann Entscheidungen treffen oder auch den Anspruch auf eine Rückforderung durchsetzen.
Das kann unter anderem für eine Kfz-Finanzierung gelten, die über keine ausreichende Belehrung zum Widerruf verfügt.
Die Banken müssen auch gesetzlichen Vertretern eine Auskunft erteilen
Für einen gesetzlich erstellten Vormund ist es mitunter nicht selbstverständlich direkt auf offene Türen und eine vorhandene Gesprächsbereitschaft zu treffen.
Der Grund hierfür liegt darin, dass die Angestellten von Autobanken und Kreditinstituten mit dieser Rechtslage mitunter nicht vertraut sind. Mit Erben umzugehen haben viele Angestellte zwar in der Ausbildung gelernt, aber der Umgang mit einem gesetzlichen Vormund einer noch lebenden Person, gehört nicht unbedingt zum vorhandenen Wissen.
Ist ein Punkt erreicht, an dem es kein Weiterkommen gibt, ist es daher angebracht einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, bevor sich die Fronten komplett verhärten.
Der Rechtsbeistand sollte in Verbraucherrecht geschult sein – Kfz-Finanzierung bei Verlust der Geschäftsfähigkeit
Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Etliche Juristen suchen sich ein Spezialgebiet, in welchem der Beruf ausgeübt wird. Gesetzliche Vertreter, die Probleme damit haben, einen Widerruf für eine Kfz-Finanzierung durchzusetzen, sollten einen Anwalt oder besser noch eine Kanzlei aufsuchen, die sich auf Verbraucherrecht spezialisiert hat.
Diese Experten können nicht nur Verträge prüfen, sondern finden auch bei den Banken den richtigen Ton, um Verfahren zu umgehen und eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Diesen Weg schon sehr früh einzuschlagen, zahlt sich auch für den Fall aus, dass das Geld von der Rückabwicklung des Kaufvertrags für die Finanzierung der Pflegekosten benötigt wird.
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