Der Facebook Datenskandal ist für die Betroffenen nur die Spitze des Eisbergs
Facebook Datenskandal Betroffene – In den AGBs von Social-Media-Plattformen wie Facebook wird den zukünftigen Nutzern ein professioneller Umgang mit den angegebenen Daten versprochen.
Im Jahr 2019 hat sich jedoch herausgestellt, dass auch Facebook nicht vor Datenlecks gefeilt ist.
Während bei anderen Unternehmen meist tausende von Datensätzen gestohlen werden, handelt es sich beim Facebook Datenskandal bereits um tausende von Daten, die in die Hände von Cyberkriminellen geraten sind.
Die Vorstellung, dass diese Daten kaum einen großen Wert besitzen, entspricht zudem nicht der Wahrheit.
Es gibt zahlreiche weitere Cyberkriminelle, die exakt nach diesen Daten Ausschau halten, um weitere Betrugsmaschen anzuwenden.
Scraping führt zum Ansammeln weiterer Daten
Eine Sparte dieser Cyberkriminalität besteht aus dem sogenannten Scraping.
Hierbei handelt es sich um das Zusammentragen von weiteren Daten.
Adressen und Telefonnummern, die aus dem Facebook-Datenskandal stammen, werden als Ausgangspunkt verwendet, um im World Wide Web auf die Suche nach weiteren Daten zu gehen.
Auf diese Weise entsteht nach und nach ein komplettes Profil von den Familienangehörigen bis zum Arbeitsplatz.
Diese Daten lassen sich für Identitätsdiebstähle ebenso verwenden als auch für das Cyberstalking durch mental instabile Personen.
Die von Facebook jahrelang unentdeckt gebliebene Sicherheitslücke hat somit größere Dimensionen an Schaden angerichtet, die oftmals noch Jahre später Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen mit sich bringen.
Facebook muss sich in diesem Fall auch Gerichtsverfahren stellen – Facebook Datenskandal Betroffene
Das Unternehmen Facebook ist nicht direkte verantwortlich für die Cyberattacke, hat jedoch durch das vorhandene Datenleck den Diebstahl erst ermöglicht. Gerichte, die sich mit diesem Fall beschäftigt haben, sind daher zu der Ansicht gelangt, dass Facebook den Betroffenen zu Schmerzensgeld verpflichtet sein kann.
Natürlich wird die Social-Media-Plattform die Zahlung nicht aus freien Stücken an alle 6 Millionen Betroffenen in Deutschland auszahlen.
Den Rechtsweg zu beschreiten und die Forderung gerichtlich geltend zu machen, muss aufgrund der vorhandenen Beweislage nicht zwangsläufig als negativ erachtet werden.
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