Nach einem Urteil des BGH vom 26. Juni wurden die Eintrittshürden für Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal stark gesenkt.
Seit 2015 stehen Klagen gegen die Hersteller bestimmter Dieselfahrzeuge auf der Tagesordnung deutscher Gerichte. Davon betroffen sind nahezu alle Gerichtsebenen bis hin zum Bundesgerichtshof. Im Diesel-Abgasskandal geht es um den unzulässigen Einbau von Abschalteinrichtungen, die den Schadstoffausstoß manipulieren können. Eine verlässliche Aussage über den jeweiligen Schadstoffausstoß war so nicht möglich.
Bei diesen Abschalteinrichtungen handelt es sich um sogenannte Thermofenster. Darunter versteht man eine spezielle Software, die die Abgasreinigung innerhalb eines bestimmten Außentemperaturbereichs regelt oder sogar abschaltet. Da viele Fahrzeugbesitzer diese Thermofenster als illegal betrachtet haben und mögliche Nachteile oder Wertverluste für ihre Fahrzeuge befürchteten, wurden Schadensersatzklagen gegen die Hersteller eingereicht. Zu diesen Herstellern gehörten Audi, BMW, Fiat, Mercedes-Benz, Opel und der Volkswagenkonzern.
Über die eingereichten Klagen wurde teilweise auch schon entschieden, in einigen Fällen auch im Sinne der Verbraucher. Eine klare Entscheidungsrichtlinie war häufig aber noch nicht zu erkennen.
Hoffnung gab es aus Verbrauchersicht als der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg im Frühjahr 2023 eine Entscheidung gefällt hat. Die dortigen Richter sahen unter bestimmten Bedingungen im Thermofenster ebenfalls eine nicht erlaubte Einrichtung. Allerdings erkannte der EuGH bereits einen Anspruch auf Schadensersatz bei Fahrlässigkeit der Autobauer.
Einschneidende Wende durch neues Urteil des BGH zum Diesel-Abgasskandal
Für deutsche Gerichte und den BGH war eine vorsätzliche Schädigung beziehungsweise eine sittenwidrige Täuschung die Grundvoraussetzung für die Pflicht auf Zahlung einer Entschädigung.
Von seiner bisherigen Einschätzung ist der BGH jetzt abgekommen. Zunächst einmal entfällt die Nachweispflicht für die Kraftfahrzeugbesitzer. Das bedeutet, sie müssen also nicht mehr nachweisen, dass die Autobauer die Software absichtlich manipuliert hatten. Außerdem sind die Richter am höchsten deutschen Gericht den Kollegen aus Luxemburg in weiteren Punkten gefolgt. Auch der BGH sieht jetzt bereits Fahrlässigkeit als Grund für eine eventuelle Schadenersatzpflicht zugunsten der Verbraucher. In exemplarisch behandelten Fällen vor dem BGH haben die Kläger jetzt die Möglichkeit, eine Entschädigung zu bekommen, wenn sie ihr Fahrzeug weiterhin benutzen.
Fazit und Folgen des BGH-Urteils – Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche
Noch immer ist der Diesel-Abgasskandal ein sehr aktuelles Thema. Die Chancen auf eine angemessene Entschädigung für die betroffenen Autobesitzer sind erheblich gestiegen. Das wird nach Einschätzung von Experten eine Klagewelle auslösen. Aber eines ist auch weiterhin klar: Ohne dass man selbst tätig wird, findet keine finanzielle Entschädigung den Weg in den Geldbeutel der Verbraucher. Auch wenn die Hürden niedriger angesetzt sind, müssen die einzelnen Ansprüche eingeklagt werden. Und das wiederum geht kaum ohne die fachgerechte Unterstützung von spezialisierten Profis. Solche Profis sitzen nämlich auch in den Rechtsabteilungen der Autobauer. Und die haben schon angekündigt, dass sie unabhängig von den Entscheidungen der höchsten Gerichte weiterhin keine fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten erkennen. In der Folge bedeutet das: Wir, die Autobauer, möchten keine Entschädigungen bezahlen.
So einfach machen wir es denen aber nicht. Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals kümmern wir uns um die Rechte unserer Kunden und waren auch in zahlreichen Fällen erfolgreich. Das wird auch so bleiben und sich noch verstärken. Wenn Sie sich als Autobesitzer vom Diesel-Abgasskandal betroffen sehen, melden Sie sich bei uns. Dann werden wir aktiv und machen unseren Job. Und den machen wir gut. Das versprechen wir Ihnen.