Mai 2022: Landgericht Mosbach fällt Urteil über Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung – Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2020 zu nicht ausreichend begründeten Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen hat auch andere Versicherungsnehmer dazu animiert, eine gerichtliche Klärung der eigenen Beitragserhöhungen zu erwirken.
Eines dieser Verfahren wurde vor dem Landgericht im baden-württembergischen Mosbach geführt.
Klage erhoben wurde gegen die UKV Union Krankenversicherung.
Im Laufe der Verhandlung erhielten beide Parteien die Möglichkeit, ihren Standpunkt vorzubringen.
Am 25. Mai 2022 kamen die Richter zu dem Urteil, dass sich der Vorwurf des Klägers als gerechtfertigt erwiesen hätte.
Die Beitragserhöhung, die für das Kalenderjahr 2021 erhoben wurde, sei somit unwirksam.
Die beklagte Versicherung hat jedoch die Option, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Das Gericht orientierte sich an dem Urteil des Bundesgerichtshofs
Das Urteil entsprach in den wesentlichen Punkten einem Urteil, welchem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits im Dezember 2020 gefällt hatte. Zum damaligen Zeitpunkt musste sich zwar eine andere Versicherung vor Gericht verantworten, die Vorwürfe waren jedoch im Wesentlichen identisch mit dem Fall, der vor dem Landgericht Mosbach verhandelt wurde.
Die Richter nahmen daher diese Rechtsprechung als Grundlage, um ein vergleichbares Urteil im vorliegenden Fall zu treffen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die UKV Union Krankenversicherung es versäumt hatte, eine ausreichende Begründung für die Beitragserhöhung zu erstellen.
Für die Versicherungsnehmer sei somit nicht nachvollziehbar, warum sich die Beiträge erhöhen würden.
Dem Kläger steht eine Rückerstattung zu – Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung zurückfordern
Im Zuge des Urteils ist die UKV Union Krankenversicherung dem Kläger zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst jedoch nur die Mehrkosten der Erhöhung und nicht den Gesamtbetrag alle im Jahr 2021 gezahlten Versicherungsbeiträge. Zusätzlich bleiben die Beiträge auf der Höhe des Jahres 2020.
Möchte die Versicherung die Beiträge für die private Krankenversicherung des Klägers erneut erhöhen, ist hierfür eine triftige Begründung erforderlich. Rückwirkend kann die Begründung nicht verbessert werden, um dadurch das Urteil aufzuheben.