Der Widerrufsjoker wird immer häufiger zur Beendigung von Lebensversicherungen gezogen
Beendigung von Lebensversicherungen – Über keine Versicherung ärgern sich die Versicherungsnehmer rückwirkend so häufig als über Lebensversicherungen.
Die Erträge, die sich mit dem Abschluss einer Lebensversicherung erzielen lassen, sind in den letzten Jahren entweder stagniert oder gesunken.
Wie es dennoch gelingen kann, die Verträge für nichtig erklären zu lassen, zeigt sich anhand des Widerrufsjokers.
Dieser Spitzname hat sich in den vergangenen Jahren für das verspätete Widerrufsrecht etabliert.
Möglich gemacht haben den Widerrufsjoker rechtliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen, die in den Verträgen der Lebensversicherungen zu finden sind.
Wie können Sie diesen Joker ziehen?
Der erste Schritt führt zu den eigenen Unterlagen und den darin enthaltenen Versicherungspolicen. In den Verträgen sollte der Blick auf alle Informationen fallen, die zum Thema “Widerruf” zu finden sind.
Ist dort nicht klar formuliert, wann die Widerrufsfrist beginnt und endet, kann die Basis vorhanden sein, um den Widerruf auch Jahre nach Abschluss der Versicherung zu nutzen.
Beendigung von Lebensversicherungen – Worin liegen die Vorteile des Widerrufs?
Ein Widerruf führt dazu, das Vertragsverhältnis, welches zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung zustande gekommen ist, zu löschen. Rein rechtlich betrachtet, ist somit kein gesetzlich bindender Vertrag geschlossen worden. Folglich müssen die Versicherungen die eingezahlten Beiträge zurückzahlen.
Im Vergleich zu einer Kündigung oder dem Verkauf fällt die Summe, die durch die zurückgezahlten Beiträge erzielt wird, oftmals höher aus.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Widerruf daher anderen Formen der Beendigung der Lebensversicherungen vorzuziehen.
Jedoch ist bei einem Widerruf auch Vorsicht angebracht. Nicht alle Versicherungen sind gewillt, einen eingehenden Widerruf auf Basis des fehlerhaften Vertrags einfach zu akzeptieren.
Das bedeutet, dass es mitunter erforderlich ist, einen langen Atem zu besitzen und auch vor der Durchsetzung der Verbraucherrechte vor Gericht nicht zurückzuschrecken.
Wir unterstützen Sie als Kanzlei für Verbraucherrecht gerne auf diesem Weg und geben Ihnen hierfür unsere rechtliche Einschätzung zu der von Ihnen abgeschlossenen Lebensversicherung.
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