Die bekannten VW-Bullis rücken in den Fokus des Abgasskandals
Abgasskandal VW-Bullis – Die Herstellung von Kleinbussen hat dem Unternehmen Volkswagen zur Mitte des letzten Jahrhunderts zu einem zweiten Standbein verholfen.
Wie jetzt bekannt wurde, findet im Rahmen des nicht enden wollenden Abgasskandals auch für die Modelle T5 und T6 ein Rückruf statt.
Ursprünglich als nicht betroffen eingestuft, muss diese Einschätzung inzwischen korrigiert werden.
Es ist vielmehr davon auszugehen, dass auch an den genannten Fahrzeugen die Abgasreinigung durch die Verwendung einer illegalen Software verändert wurde.
Dadurch erhöhen sich die Werte nach einer gewissen Zeit und entsprechen somit nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
Die Eigentümer betroffener VW Kleinbusse sollten zeitnah handeln, um nicht das Risiko einzugehen, das Fahrzeug nur noch eingeschränkt verwenden zu können.
Der Rückruf der Kleinbusse trifft nicht nur Transportunternehmen
Die anhaltende Nachfrage der VW-Bullis ist nicht nur Individualisten zu verdanken, die sich an den Umbau zu einem Miniwohnmobil wagen. Zahlreiche Besitzer sind auf diese Fahrzeuge angewiesen, um zum Beispiel Transporte zu organisieren oder Personen zu befördern. Hierbei handelt es sich jedoch nicht einzig und allein um den wirtschaftlichen Gebrauch.
Kinderreiche Familien oder Menschen, die einen Rollstuhl zur Fortbewegung verwenden, zählen ebenfalls zu den Kunden von VW. Speziell Käufer mit Behinderungen müssen die Fahrzeuge auf eigene Kosten einem Umbau unterziehen, um die VW-Bullis barrierefrei zu gestalten.
Für diese Kunden stellt der Rückruf und die Einbeziehung in den Abgasskandal mehr als nur eine kurzfristige Unannehmlichkeit dar.
Verbraucher haben das Recht auf eine finanzielle Entschädigung – Abgasskandal VW-Bullis
Kein Hersteller wird offen die Makel eines Produkts hervorheben. Ob ein Sitz eines Fahrzeugs unbequem ist, stellt jedoch noch keine bewusste Täuschung dar. Anders verhält es sich mit der bewussten Manipulation von Dieselmotoren zu betrügerischen Zwecken. Hierbei handelt es sich weder vor den Augen des Gesetzes noch in Anbetracht des Verkaufs dieser Fahrzeuge, um ein Kavaliersdelikt.
Finden Sie Ihren VW-Bulli auf einer der Listen wider, sollten Sie nicht untätig bleiben. Die vorgenommenen Manipulationen haben direkten Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs.
Den entstandenen Schaden sollten Sie daher nicht auf sich sitzen lassen und stattdessen an die Verursacher zurückgeben.
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