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Abgasskandal – Rückforderung oder Softwareupdate?

19 Oktober 2022

Abgasskandal - Rückforderung oder Softwareupdate

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Abgasskandal besser die Rückforderung oder Softwareupdate?

Abgasskandal – Rückforderung oder Softwareupdate – Der Abgassskandal wird nicht nur in den Medien, sondern auch auf dem Rücken von Millionen von Fahrzeugbesitzern weltweit ausgetragen.

Seit Jahren auftauchende Untersuchungen von Umweltorganisationen und Behörden zeigen, dass Methode hinter dem Vorgehen der Fahrzeughersteller steckt.

Taucht auf einer neuen Liste mit manipulierten Fahrzeugmodellen, der Name des eigenen Fahrzeugs auf, ist die Verwirrung dementsprechend groß.

Wurde eine illegale Abschalteinrichtung oder ein Thermofenster gefunden, versuchen die Hersteller in der Regel zunächst mit einem Softwareupdate den entstandenen Schaden zu beheben.

Dieses Update ist jedoch nur eine der vorhandenen Optionen.

Fehlt das Vertrauen, dass sich an dem Fahrzeug keine weiteren illegalen Bestandteile befinden, kann auch die Rückforderung des Kaufbetrags in Erwägung gezogen werden.

Die Verwicklung in den Abgasskandal gehört zur Geschichte des Fahrzeugs

Die Entscheidung für oder gegen ein Softwareupdate sollte nicht nur aus reiner Bequemlichkeit getroffen werden. Diese Strategie geht spätestens an dem Zeitpunkt nicht mehr auf, wenn es dem Wunsch des Besitzers entspricht, das Fahrzeug zu verkaufen.

Vergleichbar mit einem Unfallschaden entspricht es dem Recht eines Käufers, alle wichtigen Details eines Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Wird erwähnt, dass es sich um ein Auto oder Wohnmobil handelt, welches über den Hersteller in den Abgasskandal verwickelt war, kann es passieren, dass der Kreis an Interessenten deutlich kleiner wird.

Muss sogar der Preis gesenkt werden, zeigt sich schnell, dass die Entscheidung für oder gegen ein Softwareupdate mit zahlreichen Nuancen versehen ist.

Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ist Ihr gutes Recht – Abgasskandal – Rückforderung oder Softwareupdate

Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Software sind Opfer einer Täuschung oder sogar eines bewussten Betrugs der Hersteller geworden.

In diesem Zusammenhang ist es nicht übertrieben zu sagen, dass eine Vielzahl an Käufer sich für andere Modelle entschieden hätten, wenn vor dem Kauf diese Fakten bereits bekannt gewesen wären.

Wie Verfahren vor Gericht aus den Jahren 2021 und 2022 zeigen, folgen zahlreiche deutsche Richter dieser rechtlichen Auffassung und ordnen in den Urteilen die Rückabwicklung der Kaufverträge an.

Abgezogen werden müssen von diesen Kosten lediglich die Kosten für die Abnutzung für die Verwendung der Fahrzeuge.

Möchten Sie diesen Rechtsweg beschreiten, legen wir Ihnen nahe, hierfür die Unterstützung unserer Kanzlei für Verbraucherrecht in Anspruch zu nehmen.

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Foto: Fabio/adobe.com

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