Abgasskandal Luxusfahrzeuge – handeln Sie jetzt ganz einfach
Sportliche Luxusfahrzeuge sind ebenfalls vom Abgasskandal betroffen
Abgasskandal Luxusfahrzeuge – Marken wie Porsche leben auch von dem Mythos, der mit der Nennung dieses Namen und noch viel wichtiger der Fahrzeuge verbunden ist.
Für Negativschlagzeilen hat dagegen die Verwicklung von Porsche in den Abgasskandal gesorgt. Betroffen ist unter anderem das Modell Porsche Cayenne mit 3L-V6-Dieselmotor.
Damit reihen sich jetzt auch die Fahrer von luxuriösen Sportwagen in die Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge ein.
Porsche war als Teil der Volkswagen AG ebenfalls in das Blickfeld der Ermittler gerückt.
Entdeckt wurde auch bei den genannten Fahrzeugen die schon von VW und inzwischen auch anderen Herstellern bekannten Manipulationen der Abgaswerte.
Für die ersten Minuten werden die angegebenen Werte erzielt und nach etwa 20 Minuten steigt die ausgehende Schadstoffbelastung der Fahrzeuge deutlich an.
Porsche musste sich schon vor Gericht verantworten – Jetzt Ihren Vorteil sichern
Es ist nicht verwunderlich, dass die Käufer eines Porsche Cayenne die Manipulationen des Dieselmotors als eine bewusste Täuschung empfinden. Dieser Auffassung schlossen sich auch Anfang Mai 2022 die Richter des Landgerichts Saarbrücken an. In diesem Prozess stand ein Porsche Cayenne mit 4,2 Liter Dieselmotor im Mittelpunkt der Verhandlung.
Die Anschalteinrichtungen, die Teil der Motorsoftware waren, seien im Verkauf der Fahrzeuge nicht zur Sprache gekommen. Dem Verkäufer müsse daher eine vorsätzliche Täuschung unterstellt werden. Dementsprechend fällt auch das Urteil zugunsten des Käufers aus.
Das Urteil umfasst die Zahlung eines Schadensersatzes in der Höhe von 3839,21 Euro plus Zinsen.
Wohlhabende Fahrzeugbesitzer besitzen die gleichen Verbraucherrechte – Abgasskandal Luxusfahrzeuge
Ein Porsche gehört zu den Fahrzeugen, die oftmals mit Luxus und Menschen in Verbindung gebracht werden, welche einen gewissen Wohlstand besitzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Fahrzeugbesitzer nicht einen vergleichbaren Schaden durch den Kauf erlitten haben als die Besitzer günstiger Fahrzeuge. Dementsprechend fallen auch die Verbraucherrechte identisch aus.
Dazu gehört auch über die Option zu verfügen, wie der Kläger aus Saarbrücken Schadensersatz anwaltlich oder sogar gerichtlich geltend zu machen.
Da der Abgasskandal auch nach mehr als einem Jahrzehnt nicht abflacht, sollten die Kunden durch konsequente Einforderung der eigenen Verbraucherrechte diesem Handeln ein Ende bereiten.
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