Das Landgericht Dresden kommt im Abgasskandal zu einem neuen Urteilsspruch
Abgasskandal Landgericht Dresden – In der Presse wird oftmals mehr über die Konzerne und Hinterleute des Abgasskandals berichtet als die juristischen Konsequenzen.
Das Landgericht Dresden hat jetzt in dieser Sache am 25. April 2022 ein neues Urteil gefällt.
Ein ziviler Kläger hatte die Volkswagen AG auf Schadensersatz für das Vorhandensein einer illegalen Abgaseinrichtung in seinem Fahrzeug verklagt.
Verhandelt wurde im März dieses Jahres vor der 7. Zivilkammer des Landes.
Beide Parteien hatte im Verfahren die Möglichkeit erhalten, ihre Sicht des Sachverhalts darzustellen.
Nach der Verhandlung vergingen einige Wochen, bis das Endurteil erstellt wurde.
In diesem Urteil folgten die Richter der Darstellung und den Beweisen des Klägers und kommen in ihrem Urteilsspruch zu der Schlussfolgerung, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrags vorgenommen werden muss.
VW soll den Käufern eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung zugefügt haben
Neben dem Urteilsspruch erfordert eine juristische Entscheidung auch eine Begründung.
Dem Urteil des Landgerichts Dresden ist zu entnehmen, dass die vorsitzenden Richter in den Handlungen der Volkswagen AG eine sittenwidrige Schädigung erkannt haben, die als vorsätzlich einzustufen ist.
Vorsatz bedeutet, dass dem Konzern schon vor dem Verkauf bekannt war, dass die dem Käufer versprochenen Abgaswerte nicht mit der Realität zu vereinbaren waren.
Der Käufer war demnach nicht über das Vorhandensein der manipulierten Software informiert.
Auf dieser Basis war es dem Käufer nicht möglich, die Konsequenzen, die sich durch den Kauf und das Fahren des Fahrzeugs ergeben haben, im ausreichenden Maße abzuschätzen.
Das Urteil verpflichtet VW zur Rücknahme des Fahrzeugs
Als Konsequenz der Verurteilung ist die Volkswagen AG gezwungen, der durch den Kläger geforderten Rückabwicklung des Kaufvertrags zuzustimmen.
Das beinhaltet die Rücknahme des Fahrzeugs ebenso wie die Auszahlung der Kaufsumme in Höhe von 14.382,78 Euro.
Ferner erfolgt eine Verzinsung dieses Betrags zu 5 %. Der Kläger ist zudem dazu verurteilt worden, die Kosten des Prozesses am Dresdener Landgericht zu tragen. Damit ist ein weiteres Urteil in dieser Sache zugunsten der geschädigten Fahrzeugbesitzer ergangen.
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