Abgasmanipulation bei VW-Gruppe – Ist mein Fahrzeug betroffen?
Abgasmanipulation bei VW-Gruppe – Ist mein Fahrzeug betroffen – Die zahlreichen Nachrichten zu den Abgasmanipulationen bei der VW-Gruppe haben zu einem undurchsichtigen Dschungel aus Informationen geführt.
Auf der Strecke geblieben sind die Besitzer von Fahrzeugen und Wohnmobilien der Marken der Volkswagen AG.
Um ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen, finden Sie nachfolgend weitere Informationen über betroffene Fahrzeugmodelle und Dieselmotoren.
Welche Konzernmarken sind in den Abgasskandal verwickelt?
Betroffen sind nach derzeitigem Stand die Marken Volkswagen, Seat, Skoda und Audi. Betroffen sind im größeren Umfang Fahrzeuge der Abgasnorm 5. Manipulationen finden sich bei diesen Fahrzeugen im Speziellen bei EA189 Dieselmotoren.
Innerhalb der Baureihe sind 1.2 ebenso wie 1.6 und 2.0-l-TDI-Dieselmotoren betroffen.
Erzielt wird die Manipulationen über die vorhandene Software. Dadurch gelingt es, die staatlich angeordneten Tests zur Erkennung von Grenzwertüberschreitungen zu überlisten.
Im Testzeitraum bleiben die Werte im zulässigen Rahmen und verschlechtern sich, sobald diese Zeitmarke überschritten wurde.
Sind weitere Manipulationen bekannt geworden?
Neben den Fahrzeugen der Abgasnorm 5 wurden vereinzelt auch für Fahrzeuge der Abgasnorm 6 die gleichen Manipulationen der Software nachgewiesen. Hier müssen die Eigentümer von Fahrzeugen mit 3.0-l-Dieselmotoren schnellstmöglich ihre Rechte geltend machen.
Für die vier angesprochenen Marken aus der Volkswagen AG hat sich zudem der Verdacht erhärtet, dass auch die Motoren der Baureihe EA288 eine nicht konforme Software besitzen.
Im Nachfolgemodell des EA189 Motors wendete der Konzern wieder die gleichen illegalen Tricks an. Bis zum Zeitpunkt der Aufdeckung waren diese Motoren bereits millionenfach eingebaut und weltweit in Fahrzeugen im Einsatz.
Die Zeit zum Handeln ist jetzt gekommen – Abgasmanipulation bei VW-Gruppe – Ist mein Fahrzeug betroffen
Eigentümer der betroffenen Marken und Fahrzeuge sollten sich für das Überlegen der nächsten Schritte nicht mehr allzu lange Zeit nehmen. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass eine Verjährung eintritt und keine Entschädigung mehr erfolgen muss.
Wer sein Fahrzeug vor der Aufdeckung des Diesel-Skandals erworben hat, sollte mit anwaltlicher Hilfe seine Rechte geltend machen.
Je mehr Eigentümer diesen Schritt gehen, umso eher ist ausgeschlossen, dass sich die Volkswagen AG noch einmal zu solch dreisten Manipulationen hinreißen lässt.
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